Kostenlose Belehrung nach §43 IfSG

Für Ehrenamt und schulisch veranlasste Betriebspraktika

Wenn du dich ehrenamtlich engagierst oder ein schulisch veranlasstes Betriebspraktikum absolvierst, kannst du die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei uns kostenlos erhalten. Fülle einfach das folgende Formular aus und lade die erforderlichen Nachweise hoch. Nach der Prüfung deiner Angaben erhältst du Zugang zur Belehrung.

Hinweis: Die kostenlose Belehrung gilt ausschließlich für ehrenamtliche Tätigkeiten und schulisch veranlasste Praktika. Sie darf nicht für eine entgeltliche Beschäftigung verwendet werden.

Worum geht es bei dir?

Wähle aus, in welchem Rahmen du die Belehrung benötigst.

Freiwilligendienste wie FSJ oder BFD sind nicht förderfähig und können hier nicht kostenlos belehrt werden.

Persönliche Angaben
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Angaben zum Ehrenamt
Nachweise
Lade eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses hoch.
Bescheinigung der Organisation über deine ehrenamtliche Tätigkeit.
Alternativ zur Bestätigung kannst du deinen Ehrenamtsausweis hochladen.

Lade mindestens einen Nachweis hoch: Bestätigung der Organisation oder Ehrenamtsausweis.

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